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Milde Urteile in der „Hauptstadt der Bewegung“

DRRDer folgende Artikel ist im Mai/Juni 2005 in der Ausgabe #94 der antifaschistischen Zeitschrift Der Rechte Rand erschienen.

 

 

Milde Urteile in der „Hauptstadt der Bewegung“

Im ersten Prozess gegen die RechtsterroristInnen der „Kameradschaft Süd“ wurden am 5. April 2005 die Urteile verkündet.

von Robert Andreasch

Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilte die Münchner Monika Stillger (19), Ramona Schenk (20), Jessica Fasel (23) und Thomas Schatt (19) nach §129a („Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“) zu (Jugend-)Freiheitsstrafen zwischen 16 und 22 Monaten, die alle zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen den Mitangeklagten Andreas Joachim (38) aus Brüssow/Brandenburg wurde wegen „Beihilfe zum Erwerb bzw. Überlassung einer Schusswaffe“ und „Beihilfe zum Umgang mit explosiven Stoffen“ eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt.

Bis auf Joachim hatten die Angeklagten der „Schutzgruppe“ (SG) im „Aktionsbüro Süddeutschland“ unter Martin Wiese angehört. Die SG, die sich ab 2003 zu einer Gruppierung „im Sinne des §129a“ zur „gemeinsamen Begehung von Mord und Totschlag“ gewandelt habe, sei ursprünglich zur „Abwehr von Angriffen gewaltbereiter GegendemonstrantInnen“ gegründet worden, so der Senat. Über Andreas Joachim waren beim mittlerweile verstorbenen Nazi-Waffenhändler Peter Boettcher (Güstrow) sechs Mauser-Pistolen mit je 50 Schuss Munition erworben und zusammen mit Steven Zietal und Marcel Kuhnt (Brüssow) ein Panzerfaustkopf in Polen aufgefunden und später aufgesägt worden. 1,2 kg entnommenes TNT, eine Rohrbombenhülle und eine Handgranate „ungeklärter Herkunft“ sollten der „Schutzgruppe“ in der Zukunft dazu dienen, eine „blutige Revolution“ herbeizuführen. Ab Mai 2003 war zwischen den AktivistInnen des „Aktionsbüro Süddeutschland“ diskutiert worden, mit Hilfe des Waffenarsenals die Grundsteinlegung für das neue jüdische Gemeindezentrum am Münchner St.-Jakobs-Platz anzugreifen.

Im Parallelverfahren gegen Martin Wiese (29), Karl-Heinz Statzberger (24), Alexander Maetzing (28) und David Schulz (22), in dem die Urteilsverkündung auf den 04. Mai 2005 terminiert ist, war schon vor Ende des ersten Verfahrens völlig die Luft raus. Der V-Mann Didier Magnien (35, zuletzt Augsburg), der die SG paramilitärisch ausgebildet hatte, entlastete die Angeklagten („Wir hatten kein Interesse, dass die Leute, die wir beobachten, ins Gefängnis wandern“). Nur noch wenige JournalistInnen, einige Rentner und Neonazis der „Kameradschaft München“ und „Weisse Wölfe“ (Cham) besuchen den Gerichtssaal, in dem sich die nun sichtlich desinteressierte Bundesanwaltschaft und der äußerst gutmütige Senat die dauerhaften Bekundungen Martin Wieses anhören, alles sei nur ein „Mißverständnis“. Rechtsanwalt Günther Herzogenrath-Amelung (Regensburg) bezeugte persönlich, den ominösen „Hintermann“ getroffen zu haben, dem Wiese angeblich die Waffen und den Sprengstoff verkaufen wollte, und stellte seinen Mandanten in der Not als unfähig dar: „Revolutionäre sind aus anderem Holz geschnitzt“.

Streit gab es zuletzt nur um beschlagnahmte CDs der Bands „Zyklon B“, „Macht und Ehre“ und „Oidoxie“, die Karl-Heinz Statzberger unbedingt zurück haben will sowie um Briefe Wieses aus der Haft („Habe noch genug Zeit, diese Judenrepublik platt zu machen… Heil Hitler!“).

 

 

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