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| Haftstrafe für Horst Mahler |
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Der in Ebersberg wohnende Holocaustleugner Horst Mahler ist heute Mittag vom Amtsgericht Erding wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und tateinheitlicher Beleidigung zu einer zehnmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.
Horst Mahler hatte am 4. Oktober 2007 dem Journalisten Dr. Michel Friedman (Frankfurt) im Hotel Kempinski am Münchner Flughafen ein Interview gegeben und ihn dabei zu Beginn zweimal mit "Heil Hitler, Herr Friedmann" begrüßt. Es folgten im Rahmen des zweistündigen Gesprächs mehrere eindeutigen Leugnungen der Shoah durch den von einem Berufsverbot belegten 72-jährigen Rechtsanwalt Mahler. Das Magazin "Vanity Fair" druckte Auszüge des Interviews im Heft ab und stellte zeitweise die komplette Transkription der eigenen Mitschnitte im online-Angebot zur Verfügung. Der zu einer Zeugenaussage angereiste Dr. Michel Friedman rechtfertigte dies heute erneut durch die publizistische Informationspflicht des Journalismus:"Die Öffentlichkeit muss sich damit auseinandersetzen, dass es Menschen mit so einer gefährlichen Geisteshaltung gibt."Horst Mahler erschien zum Prozess am Erdinger Amtsgericht allein. "Die einzige, die mich verteidigen könnte, sitzt in Haft", jammerte er über die Inhaftierung seiner Lebensgefährtin Sylvia Stolz aufgrund des (noch nicht rechtskräftigen) Urteils des Mannheimer Landgerichts. Im Publikum saßen wieder die notorischen Mahler-Fans, die etwa zwei Dutzend angereisten meist bürgerlich-bieder wirkenden SympathisantInnen fanden gar nicht alle Platz im kleinen Sitzungssaal drei. Bei ihnen handelt es sich zum Teil um Neonazis aus der Region, die Horst Mahler auch im Sommer 2007 bei seiner Entlassung aus der JVA Bernau begrüßt und anschließend zum Obersalzberg begleitet hatten. Zum anderen waren neonazistische Aktivisten aus Gera und selbsternannte "Reichsbürger" bis aus Berlin angereist.
Vor seinen Getreuen, so dachte Horst Mahler wohl, könne er es auf einen erneuten Schlagabtausch mit Dr. Michel Friedman anlässlich dessen Zeugenvernehmung ankommen lassen. Die wenig vorbereitet und nicht souverän wirkende Richterin ließ Mahler zunächst gewähren, auch als der antisemitisch lospolterte "Kann ein Jude als Angehöriger eines auserwählten Volkes von einem Goj überhaupt beleidigt werden?". Mahler wiederholte auch einige im Interview gefallenen antisemitischen Parolen, etwa die von den "Juden als Verkörperung der zersetzenden Rolle".
Horst Mahler, der vor sich demonstrativ die z.T. illegalen Publikationen "Vorlesungen über den Holocaust" von Germar Rudolf, seine eigene Schrift "Antworten auf die Judenfrage" und zwei gebundene Bände der Revisionsanträge von Sylvia Stolz aufgebaut hatte, reichte dann Beweisanträge ein, mit der er die Offenkundigkeit der Shoah in Frage stellen wollte. Dabei bezog er sich u.a. auf sogenannte "Forschungen" der "Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt" und begann ausführlich über Authentizität oder Nicht-Authentizität des Protokolls der Wannsee-Konferenz zu referieren. Es war letztlich die Staatsanwaltschaft, die den ständigen auf Holocaustleugnung abzielenden Anspielungen Horst Mahlers endlich offensiv entgegentrat. Die bis dahin recht untätige vorsitzende Richterin Astrid von Boennighausen-Budberg warf daraufhin Horst Mahler wegen "ungebührlichen Verhaltens" für einige Minuten aus dem Saal. Die Beweisanträge wurden in der Zwischenzeit alle abgelehnt und der Staatanwalt konnte dann im Plädoyer die in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfe als erwiesen aufführen. Da er keine positive Sozialprognose aussprechen könne, forderte er eine Haftstrafe von elf Monaten.
Horst Mahler verzichtete auf längere Ausführungen und nach kurzer Beratung verkündete Richterin Von Boennighausen-Budberg das Urteil: Eine zehnmonatige Haftstrafe sei Tat- und Schuldangemessen, für eine Bewährungsstrafe gebe es keinen Raum. Horst Mahler kündigte an, in Berufung zu gehen und sprach draußen seinen angereisten SympathisantInnen Mut zu: "Wir müssen die Fesseln spüren, damit wir uns erheben und sie sprengen (..) Der Holocaust-Maulkorb ist kein deutsches Recht, sondern Befehl der Fremdherrschaft. Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, sich auf den Knien vor den Juden zu bewegen." Dr. Michel Friedman machte darauf aufmerksam, dass es nicht allein um die Person Horst Mahler geht: "Rassismus, Antisemitismus und die Verherrlichung von Hitler stellen eine konkrete Gefahr auch im Deutschland von heute dar. (...) Wenn es nur Horst Mahler wäre in Deutschland, wäre er nicht der Rede wert. Aber hinter Horst Mahler stehen doch hunderttausende und Millionen Deutsche, die so hardcore wie er oder softiger mit der Nostalgie zu Hitler und dem dritten Reich leben und nach wie vor antisemitisch sind."





